Deutsche Urteile in Strafsachen
- Als ich mich als Gerichtsdolmetscher selbstständig machte, kannte ich keinen
einzigen Richter, nicht einmal einen Rechtsanwalt, derer es damals - zugegeben
- nur ein Zehntel der heutigen Menge gab. Meine als Wissensdurst getarnte
Neugier war kaum zu stillen. Internet gab es noch nicht und Urteile der gewöhnlichen
Art - also unterhalb der Verfahren gegen Nazischergen oder Staatsfeinde
- wurden auch nicht für jedermann veröffentlicht.
Sei es wie es sei. Manch einer, der heute aus der Dolmetscher-/Übersetzer-Ausbildung kommt, hat, wenn er sich bei Gericht um Beeidigung bemüht, diese Textsorte noch nie im Leben gesehen. Dies ist kein Vorwurf an die Ausbildungsstätten, die ja nicht jeden Spezialfall abdecken können. Da es aber so ist, legt der BDÜ hier für die Einarbeitung neuer Gerichtsdolmetscher einen Überblick über Urteile der Strafgerichtsbarkeit vor. Sie sind für das häusliche Studium gedacht, das In-Gedanken-Mitdolmetschen, vielleicht auch auf Tempo.
Werden Urteile gedolmetscht? In ihrer schriftlichen Form werden sie, in nennenswerten Auszügen, zu Beginn einer Berufungsverhandlung verlesen (und gedolmetscht). In der nicht ausgefeilten, mündlichen Form werden sie bei der Verkündung, also kurz vor Schluss der Sitzung, gedolmetscht.
Die Autoren haben ihre Zustimmung zur Veröffentlichung in elektronischer Form erteilt. Dieses Buch ist also in der Online-Kundenbibliothek verfügbar.
- Autor
- Norbert Zänker (Hrsg.)
- Seiten
- 199
- ISBN
- 9783938430064
- Erscheinungsjahr
- 2006
- Gewicht
- 300g
- Preis
- 20,00 € (inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten)
- Dokumente
- Leseprobe